For reviewers
Die bei der Redaktion eingereichten Artikel werden an Gutachter weitergeleitet, die gebeten werden, ihre Gutachten innerhalb von 1,5 Monaten einzureichen. Ist dies nicht möglich, sind die Gutachter verpflichtet, einen verbindlichen Termin für die Übermittlung ihrer Stellungnahme anzugeben. Nach Erhalt der Gutachten bittet die Redaktion die Autoren, sich mit deren Inhalt vertraut zu machen. Wenn die Gutachter keine Einwände gegen den Text haben, wird der Artikel weiteren redaktionellen Schritten unterzogen. Enthält die Begutachtung jedoch Änderungsvorschläge, wird der Autor gebeten, diese zu berücksichtigen und den überarbeiteten Text zusammen mit einer Erklärung, dass er die Empfehlungen des Gutachters berücksichtigt hat, erneut einzureichen.
Verfahren zur Begutachtung von Artikeln

